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Dienstleistung am Mandanten:
Unsere Dienstleistung als Versicherungsmaklers ist exakte Ermittlung und Deckung des Versicherungsbedarfs und die Unterstützung im Schadensfall. Um dies bewerkstelligen zu können, besteht sowohl für uns als Versicherungsmakler als auch für unsere Mandanten Rechte und Pflichten.
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Pflichten unserer Mandanten:
Beauftragung:
Wenn wir als Versicherungsmakler tätig werden, bedarf es einem
Kundenmandates in Form einer Maklervollmacht oder eines
Maklervertrages. Dieser regelt Art und Umfang der vom Makler
durchzuführenden Tätigkeit. Er kann auch auf festgelegte
Ausschnittstätigkeiten beschränkt werden. Gleichzeitig dient der
Maklervertrag oder die Maklervollmacht, zum Nachweis gegenüber den
Versicherern, dass wir durch unseren Mandanten beauftragt sind und ihn
in dessen Interessen vertreten können und dürfen.
Obliegenheiten:
Unabhängig des Innenverhältnisses zwischen uns als Versicherungsmakler
und unserem Mandant hat unser Mandant seine versicherungsvertraglichen
Obliegenheiten zu erfüllen. Grundsätzlich werden die Obliegenheiten
vor, während und nach Eintritt des Versicherungsfalles unterschieden.
Damit sollen alle Informationen, die für die Übernahme und Gefahr
wichtig sind, dem Versicherer mitgeteilt werden. Gibt der
Versicherungsnehmer falsche Informationen an, ist im Schadenfall die
Versicherung unter Umständen leistungsfrei
Schadenminderungspflicht:
Desweiteren besteht die Obliegenheit der Auskunftspflicht zum Zwecke
der Verminderung der Gefahr und Verhütung einer Gefahrerhöhung, sowie
die sogenannte Schadenminderungspflicht.
Auskunftspflicht:
Eine weitere Obliegenheit zwischen unserem Mandanten und uns als
Versicherungsmakler besteht darin, dass unser Mandant alle relevanten
Daten zur Verfügung stellt, damit er die zur Ausübung der im
Maklervertrag oder Maklervollmacht vereinbarten Tätigkeiten durchführen
kann. Dies sind insbesondere Übermittlung von Unterlagen, Meldungen von
risikoerheblichen Veränderungen und Änderungen im persönlichen Umfeld.

Unsere Aufgaben und Leistungen als Versicherungsmakler:
Analyse des zu versichernden Risikos
Entwicklung eines Deckungskonzeptes
Marktuntersuchung: Welche Risiken kommen generell in Betracht?
Einholung von Angeboten und Prüfung dieser Angebote
Produktauswahl / Auswahl des Risikoträgers
Prüfung der Dokumentierung
Laufende Beratung und Betreuung
Unterstützung des Mandanten im Schadenfall bzw. Leistungsfall

Fazit: Wir als Versicherungsmakler sind nicht der neutrale Dritte, sondern unserem Mandanten zugeordnet. Wir agieren als dessen "treuhänderischer Sachverwalter". Wir müssen unseren Mandanten bestmöglich beraten und echte Überzeugungsarbeit leisten.

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